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Re: Rechtslage, freie Wissenschaft, freie Foren – OT

geschrieben von nachtschatten  am 29.11.2011 um 20:07:58 - als Antwort auf: Re: Rechtslage, freie Wissenschaft, freie Foren – OT von Seilchen
Hallo Seilchen,


das wollte ich abklären.

Es wäre nämlich ein Unterschied, ob ich, wie Tilly äusserte, „KiPo tangiere“, was auch in einem Ü-18 Bereich illegal wäre, oder ob ich „jugendgefährdende“ Darstellungen in einem offenen Forum posten würde.

Ich hoffe, dass nun allen (auch den Beamten von der Netz-Kripo) klar ist, dass keines von beidem geschieht, wenn ich anerkannte Theorien von Freud darstelle, oder wir uns über Erlebisse im Zusammenhang mit Fesseln aus unserer Kindheit austauschen. Ich denke, es gibt Richtlinien dafür, was man als pornografische Texte bezeichnet. Das müsste ganz anders aussehen.

Dass hier trotz allem immer eine gewisse Unsicherheit zu bleiben scheint, macht natürlich nachdenklich. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus, worauf es zu achten gilt? (vielleicht die Beamten von der Netz-Kripo, die ja hier auch posten dürfen? :-) )

Den Fall „Bondage-Magazine“ fand ich auch irritierend. Vor allem die Argumentation. Es ging ja hier nichtmal um die Darstellung pornografischer Inhalte, sondern um angeblich frauenverachtende Tendenzen, die Jugendlichen ein falsches Bild vermitteln könnten. Warum die dann für Volljährige auf einmal wieder zulässig wären, verstehe ich dann auch nicht.

Desweiteren sehe ich einen erheblichen Unterschied darin, meine Meinung zu einem Thema frei zu äussern, oder, schlichtweg animierendes Material ins Netz zu stellen. Das ist ja dann keine „Meinungsäusserung“.

Als Beispiel: Es ist ein Unterschied, ob ich über Gewalt diskutiere, und als Beispiel einen Fall beschreibe, wo Gewalt ausgeübt wurde, um daran meine Meinung zu erläutern, oder ob ich schlichtweg zu Gewalt aufrufe oder Gewalt auf beschönigende Weise darstelle.

Zensur von Pornografie und Gewalt ist keine Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Vielleicht eine Einschränkung des  Rechts auf freie „künstlerische Darstellung“. Aber ich denke, hier ist die Rechtslage in Europa gar nicht so unvernünftig.

Kritisch wird es dann, wenn sich staatliche Einrichtungen über Debatten wie KiPo die verfassungsmäßige Möglichkeit einholen, Seiten zu sperren, aber dann dieses Recht auch bei politisch unerwünschten Seiten anwenden. Hier befinden wir uns natürlich in zunehmend schwierigen Zeiten – zum Beispiel auch, wenn über das Argument des „Terrorismus“ zunehmend Befugnisse erteilt werden, die missbraucht werden könnten. Das „könnten“ birgt eben schon einen Verlust an Sicherheit.

Also ich hoffe doch, dass ich mit meinen, möglicherweise gelegentlich doch auch provokanten Texten nach wie vor meine Verantwortung wahrnehme. (Ein wenig Pfeffer braucht die Suppe doch auch, damit das Nachdenken auch in die Gänge kommt) Ich habe ja schon mal geschrieben, dass ich durchaus über alles zweimal nachdenke, was ich hier schreibe. (Es ist für mich sogar zu einer Regel geworden, nie Alkohol zu trinken, während ich in diesem Forum etwas tippe)

Aber auch danke für die Mühen, die mit all dem verbunden sind.

Grüsse

nachtschatten
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 29.11.2011 20:07
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