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Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit

geschrieben von kuller  am 08.09.2013 um 17:41:24 - als Antwort auf: Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit von spazio
Ich kann den zweiten Link leider nicht sehen, weil ich in diesem Forum nicht registriert bin.

Ich wollte mit meinem Beitrag sagen, dass Selfbondage in der Öffentlichkeit allein keine Straftat sein kann.

Obwohl ich den zweiten Link wie gesagt nicht einsehen kann, will ich aber noch etwas zu den Polizisten sagen. Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist an sich ein Offizialdelikt, d.h. es wird sogar von Amts wegen verfolgt. Wenn es ein Antragsdelikt wäre, müsste der Polizist selbst einen Strafantrag stellen (das ist etwas anderes als eine Anzeige).

Bei den Polizisten gilt eigentlich folgende Faustregel: "Reden ist silber, Schweigen ist Gold". Als Beschuldigter hat man nämlich ein Aussageverweigerungsrecht, von dem man auch Gebrauch machen sollte. Danach kann man mithilfe eines Rechtsanwalts oder gemäß § 147(7) Strafprozessordnung Akteneinsicht beantragen. Erst wenn man genau weiß, was einem vorgeworfen wird, kann man sich auch dazu äußern.

Den größten Fehler, welchen man begehen kann, ist sich vorschnell zu einer Aussage verleiten zu lassen. Da kann man meist nur verlieren. Zumal das Schweigen auch nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden darf. Ich kann den Link wie gesagt nicht einsehen und weiß daher auch nicht, wie der Beschuldigte in diesem Fall reagiert hat.
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 08.09.2013 18:03
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