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Re: Rechtslage, freie Wissenschaft, freie Foren – OT

geschrieben von tilly  am 02.12.2011 um 19:21:55 - als Antwort auf: Re: Rechtslage, freie Wissenschaft, freie Foren – OT von nachtschatten

hi,
ganz kurz:
>in deinem Beispiel aus dem anderen Forum ging es um die erzählerische Darstellung von „Galeerensklavinnen in Keuschheitsgürteln“. Das heisst, dass hier ein eindeutig stimulierender, also pornografischer Kontext gegeben ist.

ME. ist nicht jede Stimmulanz zwingend pornoigafisch.

>Das ist ein entscheidender und gewaltiger Unterschied!

Nun, der Verfasser wird wohl aus der 16 eine 18 gemacht haben und ich würde den Text dann auch offen finden, so ich danach suche. Umgekehrt könnte ich daraus in meiner Phantasie  oder per suchen und ersetzen eine 8 oder 80 daraus machen. Übrigens, obgleich ich über KG's verfüge, schreibe ich dort nicht mit.

>Die Wandlungen, die du beschreibst, betreffen den Umgang mit pornografischem Material.

NEIN! Nach amerikanischer Rechtsauffassung hat es vor der Volljährigkeirt KEINEN Sex zu geben. Genau das bekommen wir hier auch und dann werden damit alle Geschichten über Indianerspiele kriminalisiert werden.


Bei den Prozessen wurden kindliche Aüsserungen fehlinterprtiert und so viele Personen verurteilt, die - wie sich später herausstellte - ALLE nachweislich unschuldig waren.

Den kindlichen Saugreflex zu sexualisieren, halte ich für gewagt, da mE. infantile Sexualität, allerdings auch früh,  mit der analen Phase beginnt.

Im Übrigen bedaure ich diesen einen Satz, der diese Debatte startete.
Greez
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 02.12.2011 19:38
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