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Re: ALDI und Fesseln???

geschrieben von kuller  am 28.09.2013 um 09:36:21 - als Antwort auf: Re: ALDI und Fesseln??? von nachtschatten
Gute Ironie.

Allerdings sollte man beim zweiten Beispiel noch hinzufügen, dass es keinen ordentlichen Sklavenvertrag gibt. Man nennt es ganz einfach Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ( § 232 StGB). Darin ist schon formuliert, dass bestraft wird, wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem anderen Land verbunden ist, zur Prostitution bringt. Das sich das Opfer notgedrungen damit einverstanden erklärt, spielt beim Menschenhandel keine Rolle mehr.

Wenn das Opfer bspw. aufgrund von Arbeitslosigkeit in finanzielle Not geraten ist und wohnungslos wird und der Täter im Gegenzug zur Prostitution dem Opfer bei sich wohnen lässt, fällt das ebenfalls unter den Menschenhandel und ist strafbar. Im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten.

Der Hauptgrund dafür dürfte sein, dass sexuelle Kontakte wirklich auf völlig freier Bestimmung der Betroffenen zustande kommen sollen. Das Opfer lässt dieses Übel über sich ergehen, weil ein anderes Übel noch größer ist bzw. scheint. Das Opfer kann trotzdem ein Trauma erleiden, was bis zum Suizid gehen kann. Um die potenziellen Opfer besser zu schützen, soll eine quasi-notgedrungene Einwilligung keinerlei Wirkung entfalten können.

Wie schon richtig gesagt, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 29.09.2013 13:20
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