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Re: Knebeln

geschrieben von spazio  am 19.04.2012 um 18:08:53 - als Antwort auf: Knebeln von Walex
Wer als Fahrzeuglenker geknebelt und möglicherweise noch gefesselt in einen Verkehrsunfall verwickelt wird - schuldhaft oder nicht - wird sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen müssen.

Neben einer entsprechenden Bestrafung (Führerscheinentzug, Geldstrafe) ist das vor allem ein "gefundenes Fressen" für die eigene oder die gegnerische Versicherung (je nach Schuldfrage). Die wird sich dann nämlich ebenfalls auf grobe Fahrlässigkeit berufen und keine Schäden ersetzen.

Falls du, lieber Walex, der Unfallverursacher bist, kann dann folgendes gelten:

Reine Sachschäden musst du aus eigener Tasche zahlen, ggf. also einen 5- oder gar 6-stelligen Betrag. Das kriegst du vielleicht noch einigermassen hin.

Bei entsprechenden Personenschäden aber (Beispiel: junger Familienvater wird berufsunfähig, Alleinverdiener) führt das zweifellos zur Vernichtung der eigenen Existenz.

Ein teurer Spass, wie ich finde.
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 19.04.2012 18:08
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