hilflos, gefesselt und erregt

Willkommen in meinem Bondage-Forum!
Ich wünsche uns allen qualifizierte Beiträge, regen Austausch und viel Spaß!

Forum powered by
Baumwollseil.de - Kinky Shopping

Nutzungsbedingungen


[ Antworten ] [ Forum ] [ Neue Beiträge ]

Re: OT mordgelüster ...

geschrieben von TomCat  am 16.08.2008 um 01:50:29 - als Antwort auf: re: mordgelüster ...  von sosu
Hi sosu,

Du wirst ja beinahe philosophisch. Was Du tust, ist die Erfahrung aus dem einen Bereich in einen anderen zu übertragen. Ein durchaus legitimes Vorgehen und sehr menschlich, es gibt nur wenige Tiere, die durch Abstraktion eine einmal erkannte Lösung auch für andere Bereiche einzusetzen.

Aber: Es geht um Menschen, daher keine Regel ohne Ausnahme, was Du anstrebst ist damit nicht 100% sicher.

Und zweitens: Die Abstraktion und Lösungsübertragung klappt nicht immer. Nimm das Internet und die Rechtssprechung. Da kommen absurde Urteile bei heraus, in D meist vom Landgericht Hamburg) möchte man meinen, aber: Die Richter dort vergleichen eine Plattform zur Meinungsäußerung mit einer Zeitung, in der Leserbriefe stehen. Jeder Leserbrief ist von der Redaktion bearbeitet und der Urheber bekannt. So gesehen, kann nur sein was hier ist: Moderation und redaktionelle Bearbeitung. Andere Richter sehen im Internet eher eine Möglichkeit von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch zu machen und das darf man durchaus auch anonym tun. Von solchen Richtern stammen die Urteile, die wir bejubeln. Was soll das jetzt aussagen? Es sagt aus, dass es für ein und dasselbe Problem unterschiedliche Analogiemodelle gibt, die beide nicht von der Hand zu weisen sind, oder mit Einstein: Keines zeichnet das eine vor dem anderen aus, also sind sie gleichberechtigt. Nun sind Leserbriefe und Forenbeiträge als Meinungsäußerung nicht so weit auseinander wie Geschichten und Mord, trotzdem gibt es völlig unterschiedliche Auslegungen in juristischer Hinsicht. Wenn aber schon hier (weil Internet juristisch nicht definiert ist, als etwas Neues, was bisher nicht erfasst wurde, somit Richter nur nach bestem Wissen und Gewissen Analogien finden können und das auch müssen, das ist ihr Job) so krasse Gegensätze entstehen, würde ich weiter sagen wollen, dass Deine Abstraktion nur sehr, sehr bedingt tauglich ist, wenn Sie überhaupt zulässig ist. Mein Internet Beispiel beschreibt dieselben Fakten, das Internet, mit unterschiedlichen Auslegungen, Geschichte und Mord sind zwei verschiedene Dinge, nämlich Realität und Fiktion.

Gruß
TomCat
---
Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 29.11.2008 22:34
---

Antworten zu diesem Beitrag:

[ Antworten ] [ Forum ] [ Neue Beiträge ]