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Fesselspiele vor Gericht

geschrieben von Bibbyyoe  am 07.07.2008 um 12:02:04
Hallo an alle,

meine Frau hat in einem Sorgerechtsverfahren um unsere Tochter vor Gericht meine "seltsamen Eigenheiten in sexueller Hinsicht" ausgebreitet. Sie meint damit die Fesselspiele, die sie während unserer Ehe gerne mitgespielt hat, und die sich eigentlich auf die einfachsten aller Varianten beschränken, nämlich Hände auf den Rücken oder auch mal in X-Stellung am Bettpfosten festgebunden, gerne mit verbundenen Augen, und dann vom anderen verwöhnt werden.

Ich sehe darin nichts sonderlich ungewöhnliches und schon gar nichts, was irgendeine Rolle fürs Sorgerecht spielt, aber jetzt habe ich das Problem, dem Gericht irgendetwas entgegnen zu müssen.

Daher meine Frage: kennt jemand beispielsweise eine zuverlässige Untersuchung, mit der festgestellt wurde, wie viel Prozent der Bevölkerung Fesselspiele machen? (oder umgekehrt: wie viel Prozent begnügen sich ausschließlich mit reinem Blümchensex) Oder einen Zeitungsartikel der sich mit Bondage beschäftigt. Oder sonst irgend etwas vor Gericht verwertbares, das zeigt, daß ich völlig "normal" bin?

Besten Dank

Viele Grüße
Bibbyyoe
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 07.07.2008 20:26
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