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Re: worst case

geschrieben von TomCat  am 29.05.2008 um 06:50:35 - als Antwort auf: worst case von odf
Hallole,

eine sehr interessante Frage. Ich glaube aber nicht, dass das so etwas mit Sicherheit geht, selbst Patientenverfügungen werden in ihrer Stichhaltigkeit inzwischen wieder angezweifelt (jaja ich weiß, nicht Dein Thema an dieser Stelle).

Davon ausgehend das jede Form von "Sklavenverträgen" juristisch betrachtet keinen Bestand haben kann (gegen die unveräßerliche Menschenwürde, gegen die guten Sitten, usw.), glaube ich nicht, dass man in Sachen BDSM irgenetwas beim Notar machen kann, a) weil sich kein Notar findet und b) weil es trotzdem nicht gültig wäre.

Andererseits: Fragen kostet nichts, eine Klarstellung, dass an gefährlichen Situationen freiwillig teilgenommen wird unter in bewußter Inkaufnahme des Risikos geht vielleicht doch. Vielleicht kann man irgendwie die erotische Komponente entfernen, obwohl sie da ist. Da würde ich aber einen Anwalt fragen, befor ich zum Notar gehe. Anwälte haben Schweigepflicht und BDSM ist zunächst nichts Illegales.

Zu überlegen auch: Ganz ohne Notar eine Art Testament, in dem Du selbst hinterlegst, dass Du an den betreffenden "Aktionen" freiwillig teilnimmst und um die Risiken weißt. Mag zwar nicht gültig sein, aber es ist doch unterschwellig ein Indiz für Dommis Unschuld. Aber: Bekomme ich als Ermittler heraus, dass es sowas gab, dann kann ich auch ganz schnell schließen, Dommi hat absichlich etwas übertrieben, passiert ja nix, aber Subbis Lebensversicherung ist ja so dolle hoch.

Ich fürchte die Frage kann nie eindeutig beantwortet werden, dass bekommt der ganze Juristereiapparat ja nicht mal im Internetrecht hin.

Gruß
TomCat
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 29.11.2008 22:34
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