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Re: Sub gegen seinen Willen fesseln

geschrieben von Felicitas  am 06.09.2007 um 17:11:00 - als Antwort auf: Re: Sub gegen seinen Willen fesseln von Euer Ehren


Und dann wären da noch Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung, Erpressung,  etc.
Zum Glück werden die einzelnen Strafen nicht aufsummiert, da in Tateinheit begangen.


Also werden für so eine Aktion "unter Freunden" schnell mal 2 Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung + Geldstrafe + evtl. Schadensersatz rausspringen...
Die Gerichtskosten und Anwaltskosten nicht zu vergessen.







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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 18.12.2007 21:03
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