hilflos, gefesselt und erregt

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Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit

geschrieben von kuller  am 05.09.2013 um 18:47:22 - als Antwort auf: Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit von spazio
Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB kommt hierbei meiner Meinung nach nicht in Frage. Der Schutzzweck dieses Gesetzes ist, dass ein Dritter nicht in seinen Anschauungen verletzt wird.

Es muss sich um eine sexuelle Handlung handeln, d. h. sie muss objektiv eine gewisse Sexualbezogenheit aufweisen. Das öffentliche Tragen von Fesseln weist meiner Meinung nach objektiv keine Sexualbezogenheit auf. nach § 184g StGB muss die Handlung im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut (hier also die Anschauungen von Dritten) von einiger Erheblichkeit sein. Dass jemand, welcher eine gefesselte Person sieht, in seinen Anschauungen erheblich verletzt wird, wage ich mal zu bezweifeln.

Weiterhin muss ein Ärgernis erregt werden. Damit kommen wir gleich zu einem wichtigen Punkt und das ist der Vorsatz. Hierbei reicht bedingter Vorsatz. Man muss also die Gefahr, ein Ärgernis zu erregen als nicht ganz fernliegend erkannt haben und es billigend in Kauf genommen haben. Hiervon abzugrenzen wäre die bewusste Fahrlässigkeit, welche nicht zur Verwirklichung des Straftatbestandes reicht. Bei der bewussten Fahrlässigkeit vertraut man auf einen guten Ausgang, d. h. man vertraut ernsthaft darauf, dass schon kein Ärgernis erregt wird.

Versucht man bspw. die Fessel zu verdecken, weil man halt nicht möchte, dass es jemand sieht, liegt auf jeden Fall kein Vorsatz mehr vor. Der Vorsatz ist zwingende Voraussetzung für die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 183a StGB.

Ich glaube nicht, dass das Tragen von Fesseln in der Öffentlichkeit überhaupt reicht, den objektiven Tatbestand zu erfüllen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der objektive Tatbestand erfüllt ist, reicht der Versuch, die Fesseln zu verdecken bereits, dass der Vorsatz und damit der subjektive Tatbestand entfällt.
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 05.09.2013 19:13
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