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Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit

geschrieben von spazio  am 02.09.2013 um 15:54:16 - als Antwort auf: Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit von devotix
Jepp. Das wäre Amtsanmaßung. Rasch mal im StGB gegoogelt:

"§ 132 - Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 132a - Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt ... 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."


In der Tat unangenehm ... smile
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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 02.09.2013 15:54
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