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Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit

geschrieben von spazio  am 07.08.2013 um 18:14:39 - als Antwort auf: Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit von bondage-munich
Tatsächlich wird heutzutage sehr viel Toleranz geübt. Beispielsweise lief ein Bekannter nachts komplett in Latex und mit Heels in München herum, er kam direkt von der BoundCon. Prompt wurde er von einer Streife angehalten. Ausser einer Ausweiskontrolle passierte aber nichts.

Viele werden sich auch noch an das Paar an der Autobahn erinnern (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/a1-bei-bergkamen-autobahn-bondage-alarmiert-pkw-fahrer-a-626010.html), dessen Fotoshooting ebenfalls folgenlos blieb. Nicht mal die Kosten des Grosseinsatzes mussten sie zahlen.

Das Problem mit dem "Öffentlichen Ärgernis" ist, dass es sich bei den "sexuellen Handlungen" um einen so genannten unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Daran ändert auch die scheinbare Definition in §184g StGB nichts. Es kommt im Einzelfall eben darauf an, ob jemand sich belästigt fühlt und Anzeige macht und welche Auslegung dann vor Gericht stattfindet. Auch wenn solche Fälle selten geworden sind, können die Folgen mitunter fatal sein.

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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 07.08.2013 18:14
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