hilflos, gefesselt und erregt

Willkommen in meinem Bondage-Forum!
Ich wünsche uns allen qualifizierte Beiträge, regen Austausch und viel Spaß!

Forum powered by
Baumwollseil.de - Kinky Shopping

Nutzungsbedingungen


[ Antworten ] [ Forum ] [ Neue Beiträge ]

Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit

geschrieben von spazio  am 05.08.2013 um 20:48:58 - als Antwort auf: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit von dannycbr
Rechtsauskünfte kann und wird dir hier niemand geben.

Was ist "Öffentlichkeit" ? In der Stadt? Auf der Strasse oder einem belebten Platz? In einem Park? An einem Kinderspielplatz? In einem Lokal? Oder irgendwo ausserhalb im Grünen?

Tagsüber oder nachts?

Was ich damit sagen möchte: Es dürfte sehr davon abhängig sein, wo und wann das Ganze stattfinden soll. Mögliche Reaktionen reichen von Gleichgültigkeit bis hin zur so genannten "Erregung öffentlichen Ärgnernisses" nach § 183a StGB (strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Desweiteren dürfte bedeutsam sein, in welchem Outfit du dich fesseln willst. Nackt oder mit entblössten Genitalien dürfte problematisch sein. Von Handlungen, die du womöglich an dir selbst vornimmst (ausser dem Fesseln) will ich gar nicht erst reden. Hier würde ggf. §183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) greifen.

Strafverfolgung gibt es in solchen Fällen in der Regel nur auf Antrag, z.B. aufgrund einer Anzeige durch eine andere Person.

Umgekehrt könnte eine solche Aktion aber auch als künstlerische Darbietung gelten, wenn sie entsprechend gestaltet ist.

Wie du siehst:

Es hängt sehr von den Umständen ab, ob Selfbondage in der Öffentlichkeit Rechtsfolgen für dich hat oder nicht.

---
Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 05.08.2013 20:48
---

Antworten zu diesem Beitrag:

[ Antworten ] [ Forum ] [ Neue Beiträge ]